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Arbeits- und Gesundheits-Schutz
Rudi Schwarz

...mit Sicherheit Schwarz

arbeitssicherheit-schwarz saarland

Haben Sie schon eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt?

Ein Thema für jeden Unternehmer!

“Wir benötigen eine sicherheitstechnische Betreuung.
Die Berufsgenossenschaft verlangt das von uns.”

Dies und ähnliche Anfragen erreichen uns jeden Tag.

Fakt ist:

Jeder Unternehmer - egal ob Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaft oder Verein - ist gesetzlich verpflichtet, alle Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu treffen (§3 Arbeitsschutzgesetz).
Jeder Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister) zu bestellen, nach §5 Arbeitssicherheitsgesetz.

Gilt das für jeden?

Ausnahmslos jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, unterliegt dieser Verpflichtung. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht kontrollieren die Einhaltung. Die staatliche Gewerbeaufsicht kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Vereinbaren Sie heute noch einen Beratungstermin!

Infos

Im Bereich der Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2 / Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §§5,6
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§5,6, Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) §3 und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §7
  • Erstellung von Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen
  • Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  • Unterweisung der Versicherten in Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12, DGUV Vorschrift 1 §4
  • Prüfung von Leitern & Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 Betriebssicherheitsverordnung (ehemals BGV D36)
  • Durchführung von Messtechnischen Arbeitsplatzuntersuchungen (z.b. Lärm, Beleuchtung)
  • Bildschirmarbeitsplatz-Analyse
  • Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • Ausbildung für Gabelstaplerfahrer nach DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)

Unsere Rechnungen werden ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, rein netto ausgestellt.
(Kleinunternehmerregelung nach § 19 USTG)

Service

Beratung und Betreuung nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) von Arbeitgebern
und alle sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen, insbesondere:

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sowie sozialen und sanitären Einrichtungen
  • bei der Beschaffung von Technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • bei der Gestaltung der Arbeitsplätze des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Kundenreferenz

  • Zeitarbeitsunternehmen 
  • Wirtschafts- und Steuerberatungsunternehmen
  • KFZ-Betriebe
  • KFZ-Lackierbetriebe
  • Nutz- und Fahrzeughandel
  • Transport und Verkehr
  • Containerdienst
  • Metall- und Elektrobetriebe      
  • Friseursalon
  • Obst- und Gemüsehandel
  • Bildungsträger
  • Sportzentrum
  • Fitnessstudio
  • Therapiezentrum
  • Arztpraxen

KONTAKTFORMULAR

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Adresse

Rudi Schwarz
Glockenstraße 49
66787 Wadgassen

Kontakte

E-Mail:
post@arbeitssicherheit-schwarz.de
Telefon: 06834-42945
Mobil: 0178-4721721

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