“Wir benötigen eine sicherheitstechnische Betreuung.
Die Berufsgenossenschaft verlangt das von uns.”
Dies und ähnliche Anfragen erreichen uns jeden Tag.
Fakt ist:
Jeder Unternehmer - egal ob Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaft oder Verein - ist gesetzlich verpflichtet, alle Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu treffen (§3 Arbeitsschutzgesetz).
Jeder Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister) zu bestellen, nach §5 Arbeitssicherheitsgesetz.
Gilt das für jeden?
Ausnahmslos jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, unterliegt dieser Verpflichtung. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht kontrollieren die Einhaltung. Die staatliche Gewerbeaufsicht kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Vereinbaren Sie heute noch einen Beratungstermin!